Abmahngebühren bei max. 100 Euro angesetzt  (Tipps, Tricks & Neuigkeiten) Verfasst: Freitag, den 19. September 2008 11:27

blogosphäre, internet, news, recht, rechtsverletzung, urheberrecht

Gerade im Basic Thinking Blog gelesen und für berichtenswert befunden:

"Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Das gilt für Urheberrechtsverletzungen, die ab dem 1. September 2008 begangen werden."

{#}Wie bei vielen Gesetzten bleibt aber weiterhin Interpretations- und Auslegungsspielraum.

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2 Kommentar(e)

  • Bella

    Fr, den 19. Sep 2008 14:17

    Das sagt uns, dass in bestimmten Fällen z.B. Blogger, die "unwissend" Urheberrechte verletzen, nicht mehr mit willkürlichen Summen abgemahnt werden können. Der Artikel von Basic Thinking gibt mehr Infos dazu her.

  • Mr.Mitsu

    Fr, den 19. Sep 2008 13:59

    was soll uns das sagen?


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