Gerade im Basic Thinking Blog gelesen und für berichtenswert befunden:
"Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Das gilt für Urheberrechtsverletzungen, die ab dem 1. September 2008 begangen werden."
Wie bei vielen Gesetzten bleibt aber weiterhin Interpretations- und Auslegungsspielraum.
















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