Werden Abmahngebühren nun begrenzt?

Das upload-magazin berichtet darüber, dass im Rahmen des Gesetzes zum Schutze des Geistigen Eigentums unter bestimmten Bedingungen Anwaltsgebühren für Abmahnungen auf 100 Euro beschränkt werden. Damit dieses Gesetz greift, müssen 4 Punkte erfüllt sein, die bei http://www.medien-gerecht.de/ einzusehen sind.

 

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gesetz, internet, recht

Montag, den 14. April 2008 10:31 , in Internetnews



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