Stefan Niggemeier berichtet aktuell vom Urteil
pcwelt.de berichtet:
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg sollen Betreiber von
Blogs alle eingehenden Kommentare vor Veröffentlichung
prüfen und auf eventuelle Rechtsvestöße
analysieren.
Der Medienjournalist und Betreiber des Bildblogs Stefan
Niggemeier schrieb im Frühjahr dieses Jahres über ein
Thema, bei dem es um die Auseinandersetzung zwischen einer
Moderatorin einer "Call-in"-Sendung ging. In den Kommentaren wurde
daraufhin ein beleidigender Kommentar verfasst, der sich gegen das
im Eintrag erwähnte Unternehmen richtete. Daraufhin wurde eine
einstweilige Verfügung gegen den Blogger Niggemeier erlassen.
Niggemeier löschte den Kommentar zeitnah. Doch das Landgericht
beurteilt diese Reaktion aber als nicht ausreichend. Es fordert
vielmehr, dass ein generelles Überprüfen von Kommentaren
in Blogs Pflicht werden soll.
Das Urteil in diesem Fall soll noch diese Woche verkündet werden. Man darf gespannt sein, wie es ausfällt...
Mehr zum Thema bei computerbetrug.de (eine Seite, die ich generell ans Herz legen möchte, weil dort viele Infos zu schwarzen Schafen, Sicherheit, Gesetzen und Rechten im Internet zu finden ist)
















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