Opfer von Online-Attacken haben einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge einen Löschungsanspruch, den sie bei dem für sie zuständigen Gericht auch gegen ausländische Provider geltend machen können. Der BGH verhandelte den Fall eines Mannes, der in einem Mallorca-Blog bei voller Namensnennung beschuldigt worden war, mit seiner Firmenkreditkarte Sexklubrechnungen bezahlt zu haben.















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